Weisse Liste – Schutzgemeinschaft
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Schutzgemeinschaft regionaler Schlüsseldienst- und Einbruchschutzunternehmen
gehört zur Schutzgemeinschaft regionaler Schlüsseldienst-, Einbruchschutz-, Rohrreinigungs- und Schädlingsbekämpfungsdienstleister – Weisse Liste im Internet -, im weiteren Verlauf kurz <Schutzgemeinschaft> genannt.
Verbraucher haben ein berechtigtes Interesse daran weder bei Türöffnungen noch bei anderen Schlüsseldienstarbeiten (z.B. Absicherung von Tür und Fenster / Einbruchschutz) an unseriös arbeitende Unternehmen zu gelangen.
Die Schutzgemeinschaft besteht aus Unternehmen die sich gegenüber Verbraucher und Mitbewerber redlich verhalten, das heißt, nicht mit Schein- oder weggelassenen Sitzangaben in ihrer Werbung auf Kundenfang gehen und auch nicht den Verdacht auf Wuchergeschäfte begründen.
Die in der Weissen Liste geführten Unternehmen erfüllen diese Kriterien und schützen so Verbraucher vor den so genannten “bundesweit tätigen schwarzen Schafen ” aus den Branchen deren Ziel das genaue Gegenteil ist, nämlich mit unrichtigen Sitzangaben Ortsansässigkeit vorzutäuschen und oftmals mit völlig überzogenen Preisen den Verbraucher zur Kasse bitten.
Die Schutzgemeinschaft dient aber auch als Unternehmensschutz und bewahrt vor Rufschädigung. Der Unternehmer erhält einen bundesweiten Überblick der in der Weissen Liste geführten Unternehmen und kann hier z.B. in Fragen einer Zusammenarbeit Kontakte zu anderen Unternehmen knüpfen ohne Gefahr zu laufen an Firmen zu gelangen die den Anforderungen der Schutzgemeinschaft nicht entsprechen.
Die Schutzgemeinschaft – Weisse Liste im Internet – vereint diese Ansprüche miteinander und kann so Verbraucher und Geschäftswelt vor unliebsamen Überraschungen wirksam schützen.
Wichtig: Die Schutzgemeinschaft beansprucht für sich keine Vollständigkeit der Anzahl der jeweils vor Ort ansässigen Dienstleister da nur aufgenommen werden kann der die dazu notwendigen Kriterien erfüllt.